Glossar

Ariernachweis

Die Nationalsozialisten erließen ab 1933 zunehmend Berufsverbote und andere diskriminierende Gesetze für ‚Nichtarier‘. Als ‚nichtarisch‘ galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil besaß. Die ‚rein arische Abstammung‘ war mit dem sogenannten ‚Ariernachweis‘ zu belegen. Er umfasste Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden oder Ahnenpässe, die alle offiziell beglaubigt sein mussten.

Mehr Infos unter LeMO NS-Regime – Ausgrenzung und Verfolgung – „Ariernachweis“ (dhm.de)