Glossar

Mischling

Mit den Nürnberger Rassengesetzen wurden die rechtlichen Kategorien der ‚Mischlinge‘ definiert. Wer einen jüdischen Großelternteil hatte, galt als ‚Mischling 2. Grades‘ und war von Diskriminierungen zunächst ausgenommen. Wer zwei jüdische Großelternteile hatte, galt als ‚Mischling 1. Grades‘ und war massivem Verfolgungsdruck ausgesetzt. Ende 1943 beschloss das NS-Regime, männliche ‚Mischlinge 1. Grades‘ zur Zwangsarbeit in der Organisation Todt einzusetzen. Wer drei jüdische Großelternteile hatte, galt als ‚Volljude‘.