NS-Gesetze zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
Im Deutschen Reich wurde am 7. April 1933 das ‚Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums‘ erlassen. Es zielte darauf ab, den öffentlichen Dienst unter die Kontrolle der Nationalsozialisten zu bringen und missliebige und andersdenkende Mitarbeitende zu entlassen. Der sogenannte Arierparagraph (§ 3) verbot die Beschäftigung von Jüdinnen und Juden beim Staat.
In Österreich trat am 31. Mai 1938, kurz nach dem ‚Anschluss‘ an das Deutsche Reich, die ‚Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums‘ in Kraft. Wie das entsprechende deutsche Gesetz umfasste es die Entrechtung und Ausgrenzung von Jüdinnen und Juden sowie anderer Gegner des NS-Regimes.