Privilegierte Mischehe
Verbindungen zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Partner:innen bedeuteten in der Rassenideologie der Nationalsozialisten einen Störfaktor. Durch Verfolgungsmaßnahmen versuchte die NS-Regierung, ‚gemischte‘ Ehen aufzulösen. Die Ausgrenzung verlief phasenweise mit starken regionalen Unterschieden. Ab 1939 wurden jedoch die jüdischen Ehepartner:innen, sofern sie ihre Kinder nicht-jüdisch erzogen, von einigen Diskriminierungen ausgenommen (z.B. der Unterbringung in ‚Judenhäusern‘ und dem Tragen eines ‚Judensterns‘), da ein zu radikales Vorgehen in Kriegszeiten Unruhe an der ‚Heimatfront‘ verursacht hätte. Die Nationalsozialisten bezeichneten solche ‚Mischehen‘ als ‚privilegiert‘. Mit der zunehmenden Radikalisierung zum Kriegsende wurde der Schutz durch die ‚Mischehe‘ immer fragiler, da die NS-Führung die Verfolgung nun auch auf die jüdischen Ehepartner:innen ausdehnte und ihre Deportation anordnete.