Glossar

Reichsfluchtsteuer

Wer seinen Wohnsitz vom Deutschen Reich ins Ausland verlegte, musste ab 1931 Reichsfluchtsteuer zahlen. 25%, also ein Viertel des Vermögens, waren abzugeben. Anfangs sollten mit dieser Sondersteuer wohlhabende Bürger:innen davon abgeschreckt werden, Geld und Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, weil sie sonst in Deutschland keine Steuern mehr gezahlt hätten.

1933 änderte sich die Situation. Die Nationalsozialisten trieben nun durch Ausgrenzung und Verfolgung massenhaft Menschen in die Emigration. Die neuen Machthaber setzten die Reichsfluchtsteuer gezielt dazu ein, verfolgte Menschen wirtschaftlich auszuplündern und ihrer Lebensgrundlage zu berauben. Am meisten davon betroffen waren die jüdischen Geflüchteten.