Judenvermögensabgabe
Seit dem 12. November 1938 mussten jüdische Menschen eine Zwangsabgabe leisten. Es hatte schon längere Zeit Pläne für Sondersteuern gegeben, die ausschließlich Jüdinnen und Juden entrichten sollten. Als im November 1938 ein Attentat auf den deutschen Botschaftsangestellten Ernst vom Rath in Paris verübt wurde, nutzten die Nationalsozialisten die günstige politische Gelegenheit und führten ein sogenanntes Sühnegeld für die jüdische Bevölkerung ein. Das Attentat diente als willkommener Vorwand, um den akuten Finanzbedarf des Reiches zu decken. Jüdinnen und Juden mussten erst ein Fünftel, später ein Viertel ihres Vermögens an das Reich abführen.