Schutzhaft
Als Folge des Reichtagsbrands wurde am 28. Februar 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ erlassen. Diese Verordnung ermöglichte es unter anderem, Grundrechte auszuhebeln und politische Gegner des NS-Regimes sowie ideologisch missliebige Personen ohne Gerichtsprozesse zu inhaftieren. Betroffene wurden in Konzentrationslager gebracht. Die Dauer der Haft war sehr unterschiedlich, von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Die Kosten für ihre Unterbringung mussten die Inhaftierten selbst tragen.