Glossar

‚Rassenhygiene‘ und ‚Rassenpflege‘2024-02-21T13:34:41+01:00

Die Nationalsozialisten verfolgten eine Rassenpolitik, die die Menschheit in höher- und minderwertige Rassen einteilte. Das deutsche Volk gehörte dem zufolge zu der überlegenen ‚arischen Rasse‘, deren Reinheit zu erhalten sei. Dafür bediente man sich der pseudowissenschaftlichen ‚Rassenhygiene‘, die zwar nicht von den Nationalsozialisten erfunden, aber von diesen mit mörderischen Maßnahmen umgesetzt wurde. Insbesondere Juden und Menschen mit Behinderung stellten in der Weltanschauung der Nationalsozialisten eine Bedrohung und ‚Verunreinigung‘ der arischen Rasse dar und sollten deshalb in letzter Konsequenz vernichtet werden.

Mehr Infos unter LeMO NS-Regime – Innenpolitik – Rassenpolitik (dhm.de)

Anschluss Österreichs2024-02-21T13:52:51+01:00

Am 12. März 1938 marschierte die deutsche Wehrmacht in Österreich ein. Noch in der Nacht wurde eine nationalsozialistische Regierung eingesetzt, die am 13. März 1938 den ‚Anschluss‘ Österreichs an das Deutsche Reich beschloss.

Die Eingliederung Österreichs war der erste große Schlag von Hitlers aggressiver Expansionspolitik. Innerhalb kürzester Zeit wurden die in Deutschland seit 1933 eingeführten Maßnahmen zur Etablierung der nationalsozialistischen Herrschaft auch auf Österreich übertragen.

Mehr Infos unter LeMO NS-Regime – Außenpolitik – „Anschluss“ Österreich 1938 (dhm.de)

Ariernachweis2024-05-05T17:02:45+02:00

Die Nationalsozialisten erließen ab 1933 zunehmend Berufsverbote und andere diskriminierende Gesetze für ‚Nichtarier‘. Als ‚nichtarisch‘ galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil besaß. Die ‚rein arische Abstammung‘ war mit dem sogenannten ‚Ariernachweis‘ zu belegen. Er umfasste Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden oder Ahnenpässe, die alle offiziell beglaubigt sein mussten.

Mehr Infos unter LeMO NS-Regime – Ausgrenzung und Verfolgung – „Ariernachweis“ (dhm.de)

Arisierung2024-02-21T13:59:49+01:00

Als ‚Arisierung‘ bezeichnete das NS-Regime den erzwungenen Übergang von jüdischen Geschäften und Firmen in nicht-jüdischen Besitz, meist zu Bruchteilen ihres Wertes. Dadurch wurden Jüdinnen und Juden aus dem Wirtschaftsleben verdrängt und ihrer Existenz beraubt.

Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg2024-02-21T13:59:01+01:00

Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (kurz ERR) war eine von mehreren Organisationen, die am nationalsozialistischen Kunstraub im In- und Ausland beteiligt waren. Er war benannt nach seinem Leiter, dem NS-Politiker Alfred Rosenberg (1893–1946). Der ERR beschlagnahmte Kunstwerke und andere Kulturgüter aus jüdischem Besitz. Diese wurden verkauft oder in deutsche Museen verbracht, gelangten aber auch in den Privatbesitz von NS-Politikern, etwa in Hitlers ‚Sonderauftrag Linz‘ oder in die persönliche Sammlung Hermann Görings. Der ERR war unter anderem in Amsterdam, Brüssel, Paris, Riga und Moskau aktiv.

Hermann Göring2024-02-21T14:02:53+01:00

Hermann Göring (1893–1946) war einer der mächtigsten Politiker im Nationalsozialismus. Er trat bereits 1922 in die NSDAP ein. Im Jahr 1933 ernannte ihn Hitler zum Ministerpräsidenten Preußens, 1935 erhielt er den Oberbefehl über die deutsche Luftwaffe und war ab 1936 für den Vierjahresplan der deutschen Wirtschaft verantwortlich. Im Juli 1941 erteilte Göring den Auftrag zur Vorbereitung der ‚Endlösung der Judenfrage‘.

Göring hatte nach Hitler die zweitgrößte Sammlung von Kulturgütern durch Raub, Erpressung und Kauf zusammengetragen. Die wertvollsten Kunstgegenstände brachte er in seinem Landsitz Carinhall nördlich von Berlin unter.

Als einer der Hauptangeklagten bei den Nürnberger Prozessen wurde Göring 1946 zum Tode verurteilt, entging dem Urteil jedoch durch Selbstmord.

Judenhaus2024-03-05T09:46:39+01:00

‚Judenhaus‘ ist ein Begriff aus der NS- Verwaltungssprache. Er bezeichnet Wohnhäuser, in die Jüdinnen und Juden zwangsweise verbracht wurden, um Wohnraum für die ‚arische‘ Bevölkerung freizumachen. Sie mussten dort in beengten und unhygienischen Verhältnissen wohnen. Oft war dies die letzte Wohnstätte vor der Deportation.

Judenvermögensabgabe2024-02-21T13:56:00+01:00

Seit dem 12. November 1938 mussten jüdische Menschen eine Zwangsabgabe leisten. Es hatte schon längere Zeit Pläne für Sondersteuern gegeben, die ausschließlich Jüdinnen und Juden entrichten sollten. Als im November 1938 ein Attentat auf den deutschen Botschaftsangestellten Ernst vom Rath in Paris verübt wurde, nutzten die Nationalsozialisten die günstige politische Gelegenheit und führten ein sogenanntes Sühnegeld für die jüdische Bevölkerung ein. Das Attentat diente als willkommener Vorwand, um den akuten Finanzbedarf des Reiches zu decken. Jüdinnen und Juden mussten erst ein Fünftel, später ein Viertel ihres Vermögens an das Reich abführen.

Kindertransport2024-08-09T16:55:08+02:00

Nach dem Novemberpogrom 1938 beschloss das britische Parlament, jüdische Kinder unter 17 Jahren nach Großbritannien einreisen zu lassen. Ihr Unterhalt musste jedoch durch Bürgschaften gesichert sein. Zahlreiche Einzelpersonen oder Gemeinden übernahmen die Verantwortung. Die Aktion wurde als ‚Kindertransport‘ bezeichnet. Etwa 10.000 unbegleitete Kinder konnten zwischen Dezember 1938 und September 1939 nach Großbritannien emigrieren. Viele von ihnen sahen ihre Eltern nie wieder.

Kindertransport-22024-08-09T16:55:54+02:00

Nach dem Novemberpogrom 1938 beschloss das britische Parlament, jüdische Kinder unter 17 Jahren nach Großbritannien einreisen zu lassen. Ihr Unterhalt musste jedoch durch Bürgschaften gesichert sein. Zahlreiche Einzelpersonen oder Gemeinden übernahmen die Verantwortung. Die Aktion wurde als ‚Kindertransport‘ bezeichnet. Etwa 10.000 unbegleitete Kinder konnten zwischen Dezember 1938 und September 1939 nach Großbritannien emigrieren. Viele von ihnen sahen ihre Eltern nie wieder.

Machtübernahme2024-02-21T13:56:59+01:00

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Damit begann die nationalsozialistische Diktatur. Häufig wird der Begriff ‚Machtübernahme‘ mit diesem Datum in Verbindung gebracht. Die Machtübernahme war aber ein längerer Prozess und es dauerte noch mehrere Monate, bis der Führerstaat fest etabliert war.

Mischling2024-02-21T14:02:24+01:00

Mit den Nürnberger Rassengesetzen wurden die rechtlichen Kategorien der ‚Mischlinge‘ definiert. Wer einen jüdischen Großelternteil hatte, galt als ‚Mischling 2. Grades‘ und war von Diskriminierungen zunächst ausgenommen. Wer zwei jüdische Großelternteile hatte, galt als ‚Mischling 1. Grades‘ und war massivem Verfolgungsdruck ausgesetzt. Ende 1943 beschloss das NS-Regime, männliche ‚Mischlinge 1. Grades‘ zur Zwangsarbeit in der Organisation Todt einzusetzen. Wer drei jüdische Großelternteile hatte, galt als ‚Volljude‘.

NS-Gesetze zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums2024-02-21T13:52:24+01:00

Im Deutschen Reich wurde am 7. April 1933 das ‚Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums‘ erlassen. Es zielte darauf ab, den öffentlichen Dienst unter die Kontrolle der Nationalsozialisten zu bringen und missliebige und andersdenkende Mitarbeitende zu entlassen. Der sogenannte Arierparagraph (§ 3) verbot die Beschäftigung von Jüdinnen und Juden beim Staat.

In Österreich trat am 31. Mai 1938, kurz nach dem ‚Anschluss‘ an das Deutsche Reich, die ‚Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums‘ in Kraft. Wie das entsprechende deutsche Gesetz umfasste es die Entrechtung und Ausgrenzung von Jüdinnen und Juden sowie anderer Gegner des NS-Regimes.

Nürnberger Gesetze2024-02-21T14:03:35+01:00

Die Nürnberger Rassengesetze wurden am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg beschlossen. Ziel war es, diejenigen Menschen auszugrenzen, die nach der Vorstellung der Nationalsozialisten nicht zur ‚Volksgemeinschaft‘ gehörten, um eine homogene, ‚reinrassige‘ Gesellschaft zu schaffen. Unter anderem wurden Eheschließungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen als jüdisch beziehungsweise nicht jüdisch definierten Menschen verboten. Durch diese Gesetze gaben die Nationalsozialisten ihrer antisemitischen und rassistischen Ideologie eine juristisch verbindliche Grundlage, ein Bruch mit den Prinzipien der Rechtsgleichheit.

Privilegierte Mischehe2024-02-21T13:58:01+01:00

Verbindungen zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Partner:innen bedeuteten in der Rassenideologie der Nationalsozialisten einen Störfaktor. Durch Verfolgungsmaßnahmen versuchte die NS-Regierung, ‚gemischte‘ Ehen aufzulösen. Die Ausgrenzung verlief phasenweise mit starken regionalen Unterschieden. Ab 1939 wurden jedoch die jüdischen Ehepartner:innen, sofern sie ihre Kinder nicht-jüdisch erzogen, von einigen Diskriminierungen ausgenommen (z.B. der Unterbringung in ‚Judenhäusern‘ und dem Tragen eines ‚Judensterns‘), da ein zu radikales Vorgehen in Kriegszeiten Unruhe an der ‚Heimatfront‘ verursacht hätte. Die Nationalsozialisten bezeichneten solche ‚Mischehen‘ als ‚privilegiert‘. Mit der zunehmenden Radikalisierung zum Kriegsende wurde der Schutz durch die ‚Mischehe‘ immer fragiler, da die NS-Führung die Verfolgung nun auch auf die jüdischen Ehepartner:innen ausdehnte und ihre Deportation anordnete.

Washingtoner Prinzipien2024-02-21T14:00:38+01:00

Die ‚Washingtoner Prinzipien‘ wurden 1998 auf einer internationalen Konferenz verabschiedet. Damit verpflichteten sich 43 Staaten und 13 nichtstaatliche Organisationen, Kulturgüter, die im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus beschlagnahmt, geraubt oder unter Druck verkauft wurden, zu identifizieren und gerechte und faire Lösungen mit den Erb:innen zu finden.

In Deutschland wurde daraufhin im Jahr 1999 die ‚Gemeinsame Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz‘ verabschiedet.

Zu den Washington Principles:

https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Stiftung/Grundlagen/Washingtoner-Prinzipien/Index.html

Erklärvideo des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste:

https://www.youtube.com/watch?v=sKL8aaJKXI8

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